gfi Schweinfurt
Betreuung an Schulen

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Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) Schweinfurt setzt seit 2013 mehrere Maßnahmen von JaS um. Die Umsetzung in den unterschiedlichen Schultypen fußt auf den Vorgaben des Landesjugendamtes, des Landkreises Bad Kissingen und schulbezogenen Konzeptionen. Die JaS ist ein professionelles Leistungsangebot der Jugendhilfe, das auf der Grundlage der fachlichen Standards und Arbeitsprinzipien des Sozialgesetzbuches VIII erfolgt. Dies impliziert ein ganzheitliches Bildungsverständnis, das neben formalen (überwiegend schulischen) Bildungsprozessen die Aspekte non-formaler und informeller Bildung berücksichtigt.

Die JaS baut konzeptionell auf den Arbeitsprinzipien der Jugendhilfe auf. Folgende Grundsätze aus dem übergreifenden Konzept der JaS im Landkreis Bad Kissingen bestimmen die pädagogische Arbeit:

Kontakt

Pasqualina Leone
Jugendmaßnahmen und Projekte im Bereich Sozialgesetzbuch II und III, Bereich Berufsorientierung
Londonstraße 13
97424 Schweinfurt

09721 1724-95

E-Mail schreiben

Thorsten Ukena
Koordination Maßnahmebereich Sozialgesetzbuch VIII sowie Jugend- und Familienhilfe
Londonstraße 20
97424 Schweinfurt

09721 1724-85

E-Mail schreiben

Offener Zugang

JaS ist offen für alle Schüler. Ihre Angebote können von den Adressaten ebenso wie von den Eltern und Lehrkräften sowie den Lehrbetrieben ohne Vorbedingungen und Vorleistungen in Anspruch genommen werden.

Prävention und Ressourcenorientierung

Die JaS ist präventiv und an den Ressourcen der jungen Menschen orientiert. Sie zielt auf die Unterstützung der personalen und sozialen Reifungsprozesse der jungen Menschen durch die (Mit-)Gestaltung der Lebens- und Lernbedingungen ab und strebt – als sekundäre Prävention – vorbeugende Hilfen in belastenden Situationen an, damit sich diese nicht zu Krisen weiterentwickeln. Hierbei wird nicht nur das persönliche Umfeld mit berücksichtigt, sondern auch der Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb.

Verbesserung der Chancengleichheit

Die oftmals sehr unterschiedlichen Lebensbedingungen von Schüler/innen haben eine Wirkung auf den Schulerfolg und die darauf aufbauenden Lebensperspektiven. JaS kann niedrigschwellige Hilfe vor Ort zeitlich nahe und lebensweltorientiert einleiten. Vor Ort heißt – in der Schule – in der Familie – und im Betrieb, zum Beispiel in Berufsschulen.

Freiwilligkeit

Angebote und Leistungen der Jugendhilfe basieren grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der junge Mensch entscheidet selbst, ob und in welchen Umfang er Angebote der Beratung und Unterstützung annimmt; Jugendsozialarbeit und Schule (sowie gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb) wirken gemeinsam darauf hin, dass junge Menschen in ihrem eigenen Interesse geeignete und erforderliche Beratungs- und Unterstützungsangebote annehmen und nutzen. JaS an der Schnittstelle zum System Schule richtet ihr Angebot und ihre Leistungen jedoch auch an dessen spezifischen Bedingungen (wie etwa Anwesenheits- und Aufsichtspflicht zu bestimmten Zeiten) und an den Anforderungen der Einsatzschule aus.           
Entscheidend für alle Vermittlungs- und Unterstützungsbemühungen, in der Regel die Individualhilfe für das Kind/den beziehungsweise die Jugendliche, ist immer dessen/deren ausdrücklicher Wille. Neben den Bedürfnissen ist entsprechend seinem Reifeprozess immer auf die möglichen Einlassungen Rücksicht zu nehmen.      

Intervention

Die JaS bietet den jungen Menschen Hilfen bei der Problemlösung und bei der Verbesserung des Bewältigungsverhaltens (Lösungsorientierung) an.

Lebensweltorientierung

Die JaS orientiert sich an der Lebensrealität, der Lebenswelt, dem Sozialraum,  den (jugend-)kulturellen Ausdrucksformen sowie dem Alltag der jungen Menschen und ihren Bedürfnissen, Wünschen und Problemen.

Ganzheitlichkeit und Förderung

Der junge Mensch wird im Zusammenhang mit allen seinen biografischen Mustern, sozialen Bezügen, Bedürfnissen, Interessen, Ausdrucksformen, Verhaltensäußerungen und Einstellungsmustern gesehen und nicht auf einzelne Rollen oder Rollensegmente reduziert. Probleme oder als problematisch definierte Verhaltensausprägungen werden in oben angegebenem Kontext eingeordnet und bearbeitet, besondere Stärken gefördert. JaS unterstützt die Förderung der ganzheitlichen, insbesondere auch der schulischen Entwicklung.

Kooperation und Koordination

Die JaS als Angebot der öffentlichen Jugendhilfe kooperiert entsprechend der Vorgaben des § 81 Sozialgesetzbuch VIII mit Personen, Personengruppen, Institutionen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation der Schüler/innen auswirkt, darunter insbesondere auch mit Schulen und Schulaufsicht.

Angebote und Maßnahmen der JaS werden fachlich abgeklärt und abgestimmt, bei Bedarf wird an andere Fachdienste weiterverwiesen.

Sozialraumorientierung und Netzwerkarbeit

JaS gestaltet und verbessert die Lebenssituation der Schüler/innen (mit) durch Netzwerkarbeit und Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen im Sozialraum.

Gender Mainstreaming

Geschlechtsspezifische Ausprägungen, männliches und weibliches Rollenverhalten und daraus resultierende Kommunikations- und Umgangsformen innerhalb der Adressatengruppe müssen ebenso wie das eigene Verhalten als Pädagoge im beruflichen Alltag stets reflektiert, bewusst gemacht und auf der Kommunikations- und Interventionsebene berücksichtigt werden.

Vertrauensschutz

Für alle Leistungen der Jugendhilfe, insbesondere in der persönlichen und erzieherischen Hilfe gilt ein besonderer Daten- und Vertrauensschutz (§§ 64 und 65 Sozialgesetzbuch
VIII). Vertrauensschutz ist damit auch verbindliche Arbeitsgrundlage für unsere Fachkraft an der Berufsschule. Die jungen Menschen müssen wissen und darauf vertrauen können, dass die ihre Person betreffenden Informationen ohne ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Kontinuität und Nachhaltigkeit

Die JaS ist als langfristiger Einsatz ausgelegt und den Prämisse nachhaltiger Wirksamkeit, Kontinuität und Transparenz verpflichtet.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Das Jugendamt ist mit der Ausübung des Wächteramtes der staatlichen Gemeinschaft nach dem Grundgesetz (Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz) betraut. Der Kinderschutzauftrag und die Verantwortung, besonders der Fachkräfte der Jugendhilfe wird im Bundeskinderschutzgesetz –BKiSchG-, insbesondere in § 8a Sozialgesetzbuch VIII konkretisiert. Die JaS leitet, wenn ihr eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt wird, in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe umfasst also auch präventive Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls. Die gfi verfügt über ein eigenes Kinderschutzkonzept, das auf Grundlage bestehender Vereinbarungen und gesetzlicher Vorgaben erstellt wurde. Zudem stehen der JaS-Fachkraft trägerinterne ausgebildete Kinderschutzfachkräfte in Beratung und Begleitung zur Verfügung.    

Die JaS wird durch einen Fachbeirat auf Landkreisebene und einem Projektbeirat für die jeweilige Schule gesteuert.

Die JaS-Fachkräfte sind fachlich ins Team der Jugendhilfe der gfi Schweinfurt eingebunden; es finden regelmäßige Teamsitzungen und Supervisionen statt.

Die gfi ist im Rahmen von JaS an folgenden Schulen im Einsatz: