gfi Aschaffenburg
Betreuung an Schulen

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Schulbegleiter

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

  • Beratung bei der Beantragung eines Schulbegleiters,
  • Abwicklung der Formalitäten,
  • ständiger Ansprechpartner,
  • pädagogisch geschultes Fachpersonal,
  • praktische Hilfen zur Bewältigung des Unterrichts und des Schulalltags, einschließlich der Teilnahme an üblichen schulischen Aktivitäten,
  • Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband,
  • Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich im Sinne der Prävention und Intervention bei Selbst- und Fremdgefährdung,
  • einzelpflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung,
  • Unterstützung bei der Kommunikation,
  • Hinführung zur Unabhängigkeit

Kontakt

Was macht ein Schulbegleiter und wer finanziert Ihn?

Was macht ein Schulbegleiter?

Ein Schulbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, hilft Schülern mit Behinderung oder solchen, die von Behinderung bedroht sind, während der gesamten Schulzeit (bei Bedarf einschließlich des Schulweges) ihre pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und/oder kommunikativen Defizite zu kompensieren um den Schulbesuch in einer Regel- oder Förderschule zu ermöglichen.

Wer finanziert einen Schulbegleiter?

Seelische Behinderung

  • Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen
  • Neurosen
  • Psychosen
  • Suchtkrankheiten
  • Persönlichkeitsstörungen 

Der Antrag auf Kostenübernahme ist zu stellen beim Jugendamt.


Geistig-/Körperliche Behinderung

  • Unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten, z.B. beim Down Syndrom
  • Physiologisches Defizit oder Handicap, z.B. bei Querschnittslähmung, Spastik

Der Antrag auf Kostenübernahme ist zu stellen beim Bezirk Unterfranken.

Was können Sie tun?

Eltern, die eine Schulbegleitung für ihr Kind engagieren möchten, ist zu empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres bei dem zuständigen Sozialhilfeträger, Abteilung Eingliederungshilfe, zu stellen.

Im Vorfeld ist es notwendig, bei der Schule, die das Kind besucht, eine Bestätigung über die Erforderlichkeit eines Schulbegleiters und ein ärztliches Attest einzuholen und diese dem Antrag beizulegen.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich jeder Zeit an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne!

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder dem Bezirk Unterfranken, Abteilung Sozialverwaltung.