Hilfen zur Erziehung
Ambulante Jugendhilfe
Zu den Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII gehören für die gfi Augsburg Maßnahmen der ambulanten Hilfen wie Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfe und soziale Gruppenarbeit.
Die Erziehungsbeistandschaft (EB) richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene. Sie bezieht sich grundlegend auf Verhaltensänderungen beim Kind, dem*der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und auf eine Entspannung der familiären Situation.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und deren Wohnung stattfindet. Sie kann in allen Teil-, Kern-, Pflege- und Stieffamilien eingesetzt werden, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden und deshalb eine umfangreiche inner- und außerfamiliäre Hilfe benötigen.
Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche zum sozialen Lernen in Gruppen. In Übungen und Spielen arbeiten die Kinder an ihren sozial- emotionalen Kompetenzen. Das Angebot ist freiwillig, eine regelmäßige Teilnahme wird jedoch vorausgesetzt. Die Teilnahme wird vom Sozialdienst genehmigt und ist daher für Eltern kostenlos.
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