gfi Bayreuth
Betreuung an Schulen

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Schulbegleitung und Individualbegleitung (Kindergarten und SVE) im Rahmen der Eingliederungshilfe

Die Schulbegleitung ist vor allem ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind oder wegen einer Behinderung vorübergehend oder auf Dauer einer individuellen Begleitung zum Schulbesuch bedürfen.

Die Antragstellung erfolgt für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/ oder geistiger  Behinderung nach §§ 53 ff SGB XII beim Bezirk, für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder Bedrohung nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt.

Aufgabe einer Schulbegleitung ist es, dem Kind oder Jugendlichen mit seiner Einschränkung im Schulalltag zu helfen, die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dem Kind oder Jugendlichen wird die Schulbegleitung der gfi als kontinuierliche Bezugsperson zur individuellen Betreuung während des Schulbesuches zur Seite gestellt, um die behinderungsbedingten Hemmnisse bestmöglich zu kompensieren.

Kontakt

Sabine Reul
Koordinatorin
Eduard-Bayerlein-Str. 3
95445 Bayreuth

09217899920

E-Mail schreiben

Die individuellen Aufgaben und Förderziele im Rahmen der Schulbegleitung werden prozessorientiert in Kooperation mit allen Beteiligten vereinbart. Sie orientieren sich am Bedarf, an der Art der Einschränkung oder Behinderung, den Ressourcen und an der konkreten Alltagssituation des Kindes bzw. des Jugendlichen. Im Einzelnen können dies sein:

  • Teilnahme am Unterricht durch angemessene Begleitung
  • Hilfestellung zur Bewältigung des Schulalltags
  • Hilfe bei lebenspraktischen Verrichtungen
  • Förderung der Eingliederung in die Klassengemeinschaft
  • Förderung des Gruppenzusammenhaltes
  • Förderung von sozialen Kompetenzen
  • Krisenintervention sowie Begleitung in Krisensituationen
  • Unterstützung bei der Kommunikation
  • Veränderungsprozesse einleiten und begleiten
  • Vertrauensbildung und Beziehungsfähigkeit fördern

 

Die Dauer und der Umfang der Schulbegleitung können individuell festgelegt werden. In der Regel umfasst sie ein Schuljahr. Sie wird durch qualifizierte Fachkräfte mit entsprechender Eignung und Erfahrung geleistet.