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Ambulant betreutes Wohnen in Hof und Marktredwitz

Drei Fragen an Ronja Schnellbögl, sozialpädagogische Betreuerin in der gfi Marktredwitz

Türöffner

Ambulant betreutes Wohnen (ABW) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder die davon bedroht sind. Wohnen in Einzel- oder Gemeinschaftsform ist möglich. Ziel ist hier die Integration, Verselbstständigung und Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. 

 

Warum liegt Ihnen das betreute Wohnen so am Herzen?
 

Ronja Schnellbögl: In der gfi sind wir schon sehr erfolgreich mit einem anderen Projekt, der Schulbegleitung. Dieses beschäftigt sich mit Kindern, welche aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung den Anspruch auf die Unterstützung einer Person haben, welche ihnen bei der Bewältigung des Schulalltags hilft.

Da wir sehen, wie bereichernd diese Maßnahme für alle Beteiligten ist, wollten wir auch für Erwachsene eine ähnliche Hilfe auf die Beine stellen.

Ziel des ABW soll es sein, dass Personen mit psychischer, physischer oder seelischer Behinderungen oder Personen die von einer solchen Behinderung bedroht sind, lernen ihren Alltag weitestgehend alleine zu meistern. Dies dient vor allem zum Wohle der betroffenen Personen, die durch diese Maßnahme in die Gesellschaft integriert werden sollen und auch stolz sein dürfen auf die Leistungen, welche sie nach und nach lernen alleine zu meistern. Andererseits dient dies auch als Entlastung für deren Familien, denen viel Arbeit abgenommen werden kann.

 

Und wie genau wird den Menschen geholfen?

Ronja Schnellbögl: Die Unterstützung variiert natürlich mit den Bedürfnissen des Einzelnen und wird in Art und Dauer individuell angepasst. Die Unterstützungsleistungen umfassen Gespräche und Begleitung in den Bereichen soziale Beziehungen, Haushaltsführung, Freizeitgestaltung, sowie Termine bei Behörden und Ärzten.

Zum Beispiel helfen wir bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung, erstellen gemeinsam einen Haushalts- bzw. Wochenplan, um alle Aufgaben und Termin ordentlich zu koordinieren, geben Tipps fürs Einkaufen, etc. Auch Probleme bei der Kontaktaufnahme im privaten und  beruflichen Bereich können in regelmäßigen Besprechungen eruiert werden. Auch bei der Beantragung von Leistungen oder generell beim ausfüllen von Unterlagen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn möglich versucht unser Fachpersonal den Betroffenen Hilfestellung zu leisten und ihnen Handlungsstrategien zu vermitteln, dass sie auf Dauer auch selbstständig ihren Alltag bestreiten können.

 

Fällt die Beantragung der Zielgruppe dann nicht besonders schwer?

Ronja Schnellbögl: Natürlich sind Beantragungen solcher Leistungen immer mit einer Bürokratie verbunden. Jedoch haben wir schon die Erfahrung und die Kontakte zu den entsprechenden Stellen und geben auf Nachfrage gerne Hilfestellung beim ausfüllen der Formulare, beim finden der richtigen Ansprechpartner und bei allem, was sonst noch dazu gehört. An uns wenden können sich die Betroffenen selbst oder auch deren Angehörige.

Im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII können die Kosten einer solchen Maßnahme beim zuständigen Bezirk beantragt werden.

Infos

Ronja Schnellbögl

Telefon 09231 965636
E-Mail ronja.schnellboegl@die-gfi.de