gfi Kempten
Betreuung an Schulen

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Schulbegleitung

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Die Schulbegleitung ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind oder wegen einer Behinderung vorübergehend oder auf Dauer einer individuellen Begleitung zum Schulbesuch bedürfen.

 

Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung nach §§ 53 ff SGB XII beim Bezirk, für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder Bedrohung nach § 35a SGB VIII beim zuständigen Jugendamt. Die Hilfe kann vorübergehend oder auf Dauer angelegt sein. Durch die Maßnahme sollen die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht werden.

 

Aufgabe einer Schulbegleitung ist es, dem Kind oder Jugendlichen mit seiner Einschränkung im Schulalltag zu helfen und die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Die Schulbegleitung wird als kontinuierliche Betreuungsperson während des Schulbesuches zur Seite gestellt, um die behinderungsbedingten Hemmnisse bestmöglich zu kompensieren. Dabei baut sie eine enge Beziehung zum betreuenden Kind oder Jugendlichen auf und wird in den Schulalltag fest integriert. Die Auswahl einer geeigneten Betreuungsperson findet in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberichtigten und dem entsprechenden Leistungsträger statt.

Leistungen

Die individuellen Aufgaben und Förderziele im Rahmen der Schulbegleitung werden in Kooperation mit allen Beteiligten vereinbart. Sie orientieren sich am Bedarf, an der Art der Einschränkung oder Behinderung, den Ressourcen und an der konkreten Alltagssituation des Kindes bzw. des Jugendlichen.

 

Im Einzelnen können dies sein: