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Erziehungsbeistandschaften

Die Erziehungsbeistandschaft (EB) soll das Kind bzw. den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. (gemäß § 30 Sozialgesetzbuch VIII )

Der Klient wird bei der Bewältigung dieser biografischen Herausforderungen, des Alltags und von Krisen begleitet und gestärkt. Das Hauptaugenmerk gilt den verschütteten Ressourcen, die gemeinsam mit dem Klienten und seinem Umfeld entdeckt, geweckt und belebt werden. Die Erziehungsbeistandschaft stärkt dabei den Klienten in seiner subjektiven Handlungsfähigkeit und in dem Vorhaben die bestehende Situation aufzubrechen, hierfür bietet sie ein Bündel individueller und lebenspraktischer Unterstützungen. Durch das Erproben eigener Interessen und Fähigkeiten erfährt der Klient Selbstwirksamkeit.

Der Lebensbezug des Adressaten zur Familie soll erhalten bleiben und damit verbunden die Erziehungsfunktion der betreffenden Familie gestärkt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, wird dem Kind/Jugendlichen und seinen Eltern der Erziehungsbeistand der gfi als pädagogischer Betreuer, Berater und kontinuierliche Bezugsperson zur Seite gestellt.

Seine Arbeit richtet sich in erster Linie an der Person und den Bedürfnissen des Kindes/des Jugendlichen aus. Dabei ist es ausdrücklich erwünscht und gewollt, dass die jungen Menschen alle Planungsstadien und Zielentwicklungsprozesse nachhaltig mitgestalten. Die Angemessenheit (kleine Schritte) und Erreichbarkeit von Zielen ist zentrales Merkmal für die Fortentwicklung und Anpassung von vereinbarten Hilfestrukturen in der Betreuung. Durch diese grundsätzliche Haltung der Hilfe erhält der Klient die wichtige Möglichkeit, Anerkennung bei der Bewältigung der Entwicklungsziele zu erfahren. Wir sind bestrebt mit dem Klienten und den Familien nach erreichbaren Formen sozialer Integration und sozialem Anschluss zu suchen. Der Klient wird ermutigt sich den Angeboten und Möglichkeiten des Gemeinwesens zu stellen.

Kontakt

Thorsten Ukena
Koordination Maßnahmebereich Sozialgesetzbuch VIII sowie Jugend- und Familienhilfe
Londonstraße 20
97424 Schweinfurt

09721 1724-85

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