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Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen. (§ 35 Sozialgesetzbuch VIII)

Die Ziele der ISE-Betreuung werden prozessorientiert in Kooperation mit allen Beteiligten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens entwickelt und fortgeschrieben. Sie orientieren sich am Bedarf, an den Ressourcen und an der konkreten Alltagssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Einzelnen sind dies:

 

  • Klärungsprozesse für den weiteren Lebensverlauf einleiten und begleiten, das heißt auch Abklärung sonstiger, eventuell nötiger beziehungsweise geeigneter Wohn-, Arbeits- oder Therapieangebote,
  • Veränderungsprozesse einleiten und begleiten, zum Beispiel Abbau/Minderung von Sucht-, Aggressions- und Delinquenzverhalten,
  • Vertrauensbildung und Beziehungsfähigkeit,
  • Verhinderung weiterer psychischer und physischer Gefährdung,
  • Verbesserung der persönlichen Lebensumstände durch Wohnbefähigung, Arbeitsbefähigung sowie schulische und berufliche Qualifizierung,
  • Stabilisierung der Alltagsstruktur,
  • Stärkung der persönlichen Bewältigungskompetenz und Eigenverantwortung im Kommunikations-, Kontakt- und Konfliktverhalten,
  • Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfeanteile,
  • persönliche Reifung,
  • Entwicklung tragfähiger Lebenspläne,
  • soziale Integration,
  • soziale und ökonomische Stabilität,
  • Rückführung beziehungsweise Aussöhnung mit der Herkunftsfamilie

 

Diese Auswahl von Leitzielen wird im Einzelfall durch eine entsprechende individuell angelegte Betreuungsplanung und – durchführung fixiert, gegebenenfalls durch weitere zielorientierte Schwerpunkte ergänzt. Dabei ist es ausdrücklich erwünscht und gewollt, dass die jungen Menschen alle Planungsstadien und Zielentwicklungsprozesse nachhaltig mitgestalten. Die Angemessenheit und Erreichbarkeit von Zielen ist zentrales Merkmal für die Fortentwicklung und Anpassung von vereinbarten Hilfestrukturen in der Betreuung.

 

Kontakt

Thorsten Ukena
Koordination Maßnahmebereich Sozialgesetzbuch VIII sowie Jugend- und Familienhilfe
Londonstraße 20
97424 Schweinfurt

09721 1724-85

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