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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Was ist sozialpädagogische Familienhilfe?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 Sozialgesetzbuch VIII soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung Familien bei Erziehungsaufgaben, Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und befähigen im Rahmen des Grundsatzes der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Maßnahme ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Kontakt

Susanne Bumüller
In den Mühlen 2
88662 Überlingen

07551 9501-15

E-Mail schreiben

Zielsetzung

Das Ziel ist es, in einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit gemeinsam mit der Familie Lösungen für die Bewältigung ihrer Schwierigkeiten zu erarbeiten, die Kompetenzen der Familienmitglieder zu stärken und ihre Ressourcen zu mobilisieren um die Familie zu befähigen, eigenverantwortlich zukünftige Herausforderungen meistern zu können.

Unsere Aufgaben

Wir orientieren uns an der momentan vorhandenen Lebenssituation der Familie und deren Alltagsstrukturen. Mögliche Themen sind dabei Elterncoaching, Krisenmanagement  sowie Bewältigung von alltäglichen Aufgaben.

Organisation und Durchführung

Die Anträge zur Familienhilfe sind beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Die Genehmigung für die Hilfe wird erst nach einer umfangreichen Bedarfsprüfung erteilt. Nach der Zustimmung des Jugendamts kann die Sozialpädagogische Familienhilfe eingeleitet werden, wobei die Kosten übernommen werden.
Unter Berücksichtigung des Hilfeplanverfahrens finden in regelmäßigen Abständen Gespräche zwischen der Familie, der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) und der/dem Familienhelfer/in statt. Hier werden Vereinbarungen bezüglich der Ausgestaltung der Hilfe getroffen und bisherige Entwicklungen reflektiert.

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