Berufseinstiegsbegleitung mit ESF-Kofinanzierung
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Berufseinstiegsbegleitung mit Kofinanzierung aus Mitteln des ESF-Landesprogrammes Bayern
Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich um eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung und Begleitung einzelner Schüler*innen allgemeinbildender Schulen. Ziel des Angebotes ist die Eingliederung in Berufsausbildung im Anschluss an die Schule und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.
Das Programm ergänzt bestehende Angebote der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung der Schulen, der Berufsberatung und anderer Akteure. Ab der Vorabgangsklasse bis spätestens 24 Monate nach Ende der allgemeinbildenden Schule steht den Schüler*innen ein Berufseinstiegsbegleiter zur Seite, der sie in folgenden Bereichen unterstützt:
- Erreichen des Schulabschlusses
- Berufsorientierung und Berufswahl
- Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Begleitung in der Übergangszeit zwischen Schule und Berufsausbildung
- Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
Die gfi Westmittelfranken führt die Berufseinstiegsbegleitung an folgenden Orten durch:
Ansbach
Maßnahmeorte: Ansbach und Petersaurach
Roth
Maßnahmeorte: Roth, Georgensgmünd, Allersberg und Hilpoltstein
Weißenburg
Maßnahmeorte: Weißenburg, Treuchtlingen und Gunzenhausen
Förderer
Die Berufseinstiegsbegleitung 16.03./13.04.2015 – 31.07.2022 erfolgt im Auftrag der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds.

Das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds.
Die Berufseinstiegsbegleitung 10.09.2019 – 31.12.2023 erfolgt im Auftrag der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg und wird aus Mitteln des ESF-Landesprogramms Bayern kofinanziert.

Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Dieses Projekt wird über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.