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Header: Eine Betreuerin zeigt einem kleinen Mädchen mit Down-Syndrom etwas und das Kind freut sich

INTEGRATIONSBEGLEITUNG ASCHAFFENBURG

Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam aufwachsen, miteinander spielen, Freundschaften knüpfen und voneinander lernen können. Manchmal ist der persönliche Unterstützungsbedarf bei einer geistigen, körperlichen, seelischen oder Mehrfachbehinderung (im Sinne des § 99 SGB IX) jedoch sehr umfangreich oder speziell. Dann benötigen Kindertageseinrichtungen die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eingliederungshilfe.

Unsere Leistungen

Die Integrationsbegleitung ist ein Angebot für Kinder mit seelischer, geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung. Integrationsbegleiter*innen helfen noch nicht schulpflichtigen Kindern beim Besuch von Kindertageseinrichtungen. Aufgabe einer Integrationsbegleitung ist es, den Kindern im Kindergartenalltag Brücken zu bauen, um bestehende Defizite auszugleichen und das Kind in seiner Selbständigkeit maximal zu fördern. Die Integrationsbegleitung der gfi Aschaffenburg stellt eine für das Kind verlässliche Bezugsperson, die es während des Besuchs der Einrichtung kontinuierlich und individuell unterstützt.

Unsere Aufgaben

Die individuellen Aufgaben und Förderziele im Rahmen der Integrationsbegleitung werden in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten vereinbart. Sie orientieren sich an den Bedürfnissen, an der Art der Behinderung, den Ressourcen und an der konkreten Alltagssituation des Kindes. 
 
Im Einzelnen können dies sein: 

Rahmenbedingungen

Die Antragstellung erfolgt für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung beim Bezirk nach § 112 SGB IX. Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder Bedrohung richtet sie sich an das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. 

Kontakt

Sandrine Chafwehe

Telefon: 06021 4176 292
Fax: 06021 4176 120
E-Mail: sandrine.chafwehe@bfz.de