die-gfi.de Bayreuth Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung Integrationsbegleitung
INTEGRATIONSBEGLEITUNG
Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam aufwachsen, miteinander spielen, Freundschaften knüpfen und voneinander lernen können. Manchmal ist der persönliche Unterstützungsbedarf bei einer geistigen, körperlichen, seelischen oder Mehrfachbehinderung (im Sinne des § 99 SGB IX) jedoch sehr umfangreich oder speziell. Dann benötigen Kindertageseinrichtungen die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eingliederungshilfe.
Die Integrationsbegleitung der gfi Bayreuth
Unsere Integrationsbegleitung zielt insbesondere darauf ab, Ihrem Kind die Teilnahme am Kita-Alltag und mit den üblichen Aktivitäten zu ermöglichen sowie eine von den Einschränkungen möglichst unabhängige gesunde Entwicklung der leistungsberechtigten Kinder zu unterstützen. Unsere Assistenzkräfte unterstützen bei alltagspraktischen Verrichtungen.
Je nach Bedarf Ihres Kindes können das sein:
- An- und Ausziehen, Essen, Waschen, Toilettengang, Windeln
- Mobilität und Teilhabe an gemeinsamen Aktivitäten
- Abholen und Bringen von/zu Haltestationen oder von zu Hause (keine PKW-Beförderung); Wechsel der Räumlichkeiten
- Kommunikation mit Erzieher*innen und anderen Kindern
- Hilfestellung beim Anwenden von Kommunikationshilfen oder beim Einhalten von Kommunikationsregeln der Gruppe, Wiederholungen bei schlechtem Hörverständnis
- Interaktion und gemeinsames Spiel mit anderen Kindern
- Anbahnen von Spielprozessen, Unterstützung bei der (selbstständigen) Konfliktlösung
- Eigenbeschäftigung und individuelles Spiel
- Fokussierungshilfe zum Erhalt von Aufmerksamkeit und Konzentration, Handführung mit dem Ziel der zunehmenden Verselbstständigung
- Emotionsregulierung
- Beruhigung, Eröffnen von Rückzugsmöglichkeiten, Bearbeitung von Frustration, Unterstützung im Umgang mit der eigenen Begrenzung
- Umgang mit Veränderungen und Krisen
- Unterstützung der Vorbereitung durch die Kita bei Gruppenwechsel oder dem anstehenden Übergang in die Schule, Begleitung in Krisensituationen
Kostenübernahme durch den Bezirk
Der Antrag auf Kostenübernahme einer Individualbegleitung wird durch die Eltern beim Bezirk Oberfranken gestellt – unabhängig von der Art des Förderbedarfs. Voraussetzung ist im Regelfall, dass die Betreuungseinrichtung über einen Integrationsplatz (I-Platz) verfügt.