Navigation überspringen
Header: Eine Betreuerin zeigt einem kleinen Mädchen mit Down-Syndrom etwas und das Kind freut sich

INTEGRATIONSBEGLEITUNG

Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam aufwachsen, miteinander spielen, Freundschaften knüpfen und voneinander lernen.

Manchmal ist der persönliche Unterstützungsbedarf bei einer geistigen, körperlichen, seelischen oder Mehrfachbehinderung (im Sinne des § 99 SGB IX) jedoch sehr umfangreich oder speziell. Dann benötigen Kindertageseinrichtungen die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eingliederungshilfe.