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Header: Eine Betreuerin zeigt einem kleinen Mädchen mit Down-Syndrom etwas und das Kind freut sich

INTEGRATIONSBEGLEITUNG

Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam aufwachsen, miteinander spielen, Freundschaften knüpfen und voneinander lernen können. Manchmal ist der persönliche Unterstützungsbedarf bei einer geistigen, körperlichen, seelischen oder Mehrfachbehinderung (im Sinne des § 99 SGB IX) jedoch sehr umfangreich oder speziell. Dann benötigen Kindertageseinrichtungen die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eingliederungshilfe.

Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen Kindertageseinrichtungen dazu, Kinder ganzheitlich zu fördern und ihnen von Anfang an zu helfen, sprach-, kultur-, milieu- und individuell bedingte Schwierigkeiten zu überwinden. 

Besondere Bedarfslagen eines Kindes können dazu führen, dass es eine Unterstützung benötigt, um an den Interaktionen und den Abläufen in der Kita teilzunehmen. Die Integrationsbegleitung hat daher neben der individuellen Förderung immer auch den Aspekt einer Multiplikatorenfunktion hin zu einer zunehmend inklusiven Ausgestaltung von Kindertageseinrichtungen.