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Header: Ein Kleinkind spielt gemeinsam mit seinen Eltern auf einem Spielplatz.

BEGLEITETER UMGANG LANDSHUT

Der begleitete Umgang (nach § 18 Abs. 3 SGB VIII) ist ein wichtiges Unterstützungsangebot der Jugendhilfe. Er hilft Kindern und Jugendlichen dabei, den Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen aufrechtzuerhalten – auch dann, wenn die Rahmenbedingungen dies vorübergehend erschweren.

Der begleitete Umgang wird eingesetzt, wenn der Kontakt zwischen Kind und umgangsberechtigter Person aus eigenen Kräften nicht sicher gestaltet werden kann oder Anzeichen bestehen, dass das Kindeswohl ohne fachliche Begleitung gefährdet sein könnte. Die Treffen finden in einem geschützten, kindgerechten Rahmen und unter Aufsicht einer neutralen Fachkraft der gfi statt. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu stärken, Eltern zu entlasten und einen stabilen, vertrauensvollen Umgang Schritt für Schritt zu fördern. 

Das Angebot kann sowohl in Landshut als auch an den Außenstellen Deggendorf, Dingolfing, Landau a.d. Isar, Regen und Straubing umgesetzt werden. 

IHRE ANSPRECHPARTNER*INNEN

Portrait junge Frau

Tina Zellner

Teilkoordinatorin Kinder und Jugend

Telefon: + 49 871 96226-22
E-Mail: tina.zellner@die-gfi.de