gfi Passau
Betreuung an Schulen

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Schulbegleitungen

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer drohenden oder bestehenden Behinderung im körperlichen, geistigen bzw. seelischen Bereich Unterstützung beim Schulbesuch benötigen, haben Anspruch auf eine Integrations- oder Schulbegleitung. Dazu gehören auch Schülerinnen und Schüler mit Autismus sowie diagnostiziertem Aufmerksamkeitsdefizit- (und Hyperaktivitäts-) Syndrom AD(H)S. 

Die Begleiterinnen und Begleiter der gfi bieten individuelle Hilfestellung bei der Bewältigung großer und kleiner „Hindernisse“ im Schulalltag sowie bei der Integration in den Klassenverband.

Die Antragstellung erfolgt für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung nach §§ 53 ff SGB XII beim Bezirk, für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder Bedrohung nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt.

Aufgabe einer Schulbegleitung ist es, dem Kind oder Jugendlichen mit seiner Einschränkung im Schulalltag zu helfen, die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dem Kind oder Jugendlichen wird die Schulbegleitung der gfi als kontinuierliche Bezugsperson zur individuellen Betreuung während des Schulbesuches zur Seite gestellt, um die behinderungsbedingten Hemmnisse bestmöglich zu kompensieren.

Die individuelle, ressourcenorientierte Unterstützung soll die Bewältigung des Schulalltags bzw. einen weitgehend selbstständigen Schulbesuch gewährleisten. Die Arbeit der Schulbegleitung richtet sich in erster Linie an der Person und den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen aus. Dadurch sollen die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht werden

Kontakt

Christina Gawlas
Koordinatorin gfi
Äußere Spitalhofstr. 4
94036 Passau

0851 95625-53

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