die-gfi.de Passau Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung Individualbegleitung
INDIVIDUALBEGLEITUNG
Eine Individualbegleitung in einer Kita bietet Kindern mit besonderen Bedürfnissen gezielte Unterstützung, um die Entwicklung des Kindes zu fördern und es in den Alltag der Einrichtung zu integrieren.
Maßgeschneiderte Unterstützung für eine inklusive Entwicklung
Individualbegleitung in Kitas bietet gezielte Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, um ihre Entwicklung optimal zu fördern. Diese Begleitung hilft den Kindern, sich im Kita-Alltag zurechtzufinden, soziale Kontakte zu knüpfen und an Aktivitäten teilzunehmen.
Individualbegleiter*innen arbeiten eng mit Erzieher*innen und Eltern zusammen, um individuelle Förderpläne zu erstellen und umzusetzen. Durch diese maßgeschneiderte Unterstützung wird die Integration der Kinder in die Gruppe erleichtert und ihre Selbstständigkeit gefördert.
Individualbegleitung trägt somit wesentlich zu einer inklusiven und unterstützenden Umgebung in Kitas bei.
Wie kann ich eine passende Begleitung erhalten und wo stelle ich den Antrag?
- Für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung kann der Antrag nach §§113, 79 SGB IX beim zuständigen Bezirk gestellt werden.
- Für Kinder mit seelische Behinderung kann der Antrag nach §35a SGB VIII i.V.m. § 113 SGB IX beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.
Gerne stehen wir Ihnen hierzu beratend zur Seite – kontaktieren Sie uns gerne!
Welche Voraussetzungen müssen vor der Beantragung einer Individualbegleitung erfüllt sein?
Für eine erfolgreiche Begleitung des Kindes ist es notwendig, dass
- Die Kita oder der Hort den Einsatz einer Begleitung als notwendig und geeignet einschätzt und genehmigt
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem Kind/Jugendlichen und der Begleitperson besteht und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.
Wie lange bleibt eine Individualbegleitung beim Kind?
In der Regel wird die Hilfe für ein Jahr angesetzt und kann dann allerdings nahtlos weitergeführt werden wenn der Bedarf nach wie vor besteht.
Die Begleitung endet, sobald
- Die gemeinsam festgelegten Förder- und Integrationsziele realisiert sind
- Eine andere Betreuungsform einsetzt
- Die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind
In welchen Aufgabenfeldern ist eine Unterstützung des Kindes möglich?
- An- und Ausziehen, Essen, Waschen, Toilettengang
- Wechsel der Räumlichkeiten
- Kommunikation mit Fachpersonal und mit anderen Kindern oder Jugendlichen
- Interaktion und gemeinsames Spielen und Arbeiten mit anderen Kindern fördern
- Emotionsregulation
- Mobilität
- Umgang mit Veränderungen und verhalten in Krisensituationen
Wir legen großen Wert auf die Kooperation mit Eltern sowie den Kitas um eine hohe Qualität zu gewährleisten und sind gerne auch im persönlichen Gespräch für Sie da!
Ansprechpartnerin
Katrin Zmuda
Telefon: +49 160 90696271
E-Mail: katrin.zmuda@die-gfi.de