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Header: Eine Frau zeigt einem kleinen Mädchen etwas auf einem Tablet. Dabei sitzt das Kind auf dem Schoß ihres Vaters.

FRÜHE HILFEN

Seit Juni 2011 führt die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi)  Frühe Hilfen für den Landkreis Bad Kissingen durch.

Zielgruppe dieses Angebots sind Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum Alter von circa 18 Monaten, deren Lebenssituation durch bestimmte Belastungen und/ oder Risiken gekennzeichnet ist, oder bei denen die Ressourcen für eine adäquate Förderung des Kindes als gering eingeschätzt werden. Kern dieses Angebots bildet der Einsatz von sozialpädagogisch begleiteten Familienhebammen, eines Tandems von Familienhebamme und Sozialpädagog*in oder eine speziell für frühkindliche Bedarfe geschulte (Sozial-)Pädagog*in. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von jungen Familien, werdenden Eltern sowie Schwangeren und Alleinerziehenden in belasteten Lebenslagen. Die Tätigkeit der Familienhebamme erstreckt sich somit über das genuine Handlungsfeld der Hebamme hinaus auf die Soziale Arbeit. Vornehmlich arbeitet die Familienhebamme in der Einzelbetreuung. Diese Betreuungen finden in der Regel zuhause statt, können aber je nach Situation des Klienten an anderen Orten durchgeführt werden (zum Beispiel in Wohnheimen oder Gefängnissen).

Der Einsatz von Familienhebammen und/ oder Sozialpädagog*innen ist angebracht, wenn folgende Kriterien (Deutscher Hebammen Verband 2010) festgestellt wurden:

Die Unterstützungsbedürftigkeit wird durch die jeweilige Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) beziehungsweise zuständige Stelle, mithilfe eines Bedarfsanalysebogens erhoben.

Bei besonderen Risikolagen erfolgt der Einsatz der Familienhebamme als ergänzende Hilfe in Kombination und enger Kooperation mit einer sozialpädagogischen Familienhilfe. Die fachliche Begleitung obliegt der zuständigen Bezirkssozialarbeit und der gfi gGmbH. Besondere Risikolagen sind zum Beispiel Suchtmittelmissbrauch in der Familie, psychisch kranke Eltern, beziehungsweise ein psychisch kranker Elternteil, häusliche Gewalt sowie Mütter mit Gewalterfahrungen körperlicher und seelischer Art.

Die Familienhebammen und Sozialpädagog*innen werden im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII

tätig.

Gemäß § 10 Sozialgesetzbuch VIII sind Verpflichtungen anderer Leistungsträger vorrangig zu erbringen. Dies gilt insbesondere für die Hebammenhilfe nach § 134a Sozialgesetzbuch V.

Portrait Person klein

Thorsten Ukena

Telefon: +499721172485
Fax: 09721 1724-50
E-Mail: thorsten.ukena@die-gfi.de