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Header: Ein kleiner Junge mit Behinderung rechnet gemeinsam mit seiner Schulbegleiterin eine Aufgabe.

SCHULBEGLEITUNG WÜRZBURG

Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sollen gleichberechtigt am Schulalltag teilnehmen können und dies unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Die Schulbegleitung der gfi Würzburg unterstützt dabei, Barrieren zu überwinden und Chancengleichheit zu ermöglichen.

Individuelle Unterstützung für eine inklusive Schullandschaft

Unsere Schulbegleiterinnen oder Schulbegleiter sind verlässliche Bezugspersonen, die Schülerinnen und Schüler individuell und kontinuierlich im Schulalltag begleiten. Ziel ist die Integration in die Klassengemeinschaft und die Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe.

Ziele der Schulbegleitung

Die Schulbegleitung verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um die Anwesenheit im Klassenzimmer, sondern um echte Teilhabe: Die Begleitung fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, stärkt ihre sozialen Fähigkeiten und unterstützt sie dabei, sich in die Klassengemeinschaft zu integrieren. Auch bei individuellen, emotionalen, kommunikativen oder organisatorischen Herausforderungen steht die Schulbegleitung zur Seite.

Unsere Ziele – kompakt zusammengefasst

Typische Aufgabenbereiche

Die Aufgaben der Schulbegleitung sind vielfältig und richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes oder der/des Jugendlichen. Dazu gehören lebenspraktische Hilfen wie Unterstützung beim Anziehen, Essen oder Toilettengang. Auch die Orientierung im Schulgebäude und der Wechsel zwischen Räumen kann begleitet werden. In sozialen Situationen hilft die Schulbegleitung bei der Kommunikation und Interaktion mit anderen. Sie fördert die Beziehungsfähigkeit, unterstützt bei der Emotionsregulation und greift bei Krisen ein. Besonders wichtig ist die Begleitung in Veränderungsprozessen, wie etwa beim Schulwechsel oder bei neuen Anforderungen im Schulalltag.

So unterstützen wir Kinder und Jugendliche

Antragstellung

Die Schulbegleitung muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Je nach Art der Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung entweder beim Bezirk (bei körperlicher oder geistiger Behinderung) oder beim Jugendamt (bei seelischer Behinderung). Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind §§ 112, 113 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII.

Voraussetzungen

Damit eine Schulbegleitung eingesetzt werden kann, muss die Schule den Bedarf bestätigen und dem Einsatz zustimmen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Begleitperson ist wichtig. Damit Schulbegleitung wirklich wirken kann, braucht es mehr als nur fachliche Unterstützung, denn ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Begleitperson und Kind oder dem/der Jugendlichen ist die Grundlage für gelingende Teilhabe.

Voraussetzungen kurz erklärt

Dauer der Maßnahme

In der Regel wird die Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt. Wenn anschließend weiter Bedarf besteht, kann die Maßnahme verlängert werden. Sie endet, wenn die Förderziele erreicht sind, eine andere Betreuungsform greift oder die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

 

Ihr Kontakt

Anna Orth

Telefon: 0931 6150-231
Fax: 0931 615027231
E-Mail: anna.orth@die-gfi.de