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Header: Eine Betreuerin zeigt einem kleinen Mädchen mit Down-Syndrom etwas und das Kind freut sich

INDIVIDUALBEGLEITUNG WÜRZBURG

Kinder mit besonderen Bedürfnissen erhalten durch unsere Individualbegleitung in Kitas gezielte Unterstützung, um am Alltag in der Einrichtung teilzunehmen und sich individuell zu entfalten.

Unsere Begleiterinnen und Begleiter fördern die Selbstständigkeit der Kinder, helfen bei alltäglichen Herausforderungen und ermöglichen soziale Teilhabe. Sie arbeiten eng mit Eltern und pädagogischen Fachkräften zusammen, um individuelle Förderziele zu entwickeln und umzusetzen.

 

Ziele der Begleitung

Das Hauptziel der Individualbegleitung ist es, Kindern mit Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Teilhabe am Kita-Alltag zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um praktische Hilfe, sondern auch um emotionale Stabilität, soziale Integration und individuelle Förderung.

Unser Ziel, kurz erklärt

  • Teilhabe am Gruppenleben
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Stärkung der Selbstständigkeit
  • Abbau von Barrieren

Typische Aufgabenbereiche

Unsere Begleiterinnen und Begleiter helfen den Kindern in vielen alltäglichen Situationen. Dazu gehört zum Beispiel das An- und Ausziehen, die Unterstützung beim Essen oder beim Toilettengang. Auch beim Wechsel zwischen Räumen, bei der Kommunikation mit anderen Kindern und beim gemeinsamen Spielen sind sie eine wichtige Stütze. Besonders wichtig ist die Hilfe bei der Emotionsregulation und beim Umgang mit Veränderungen oder Krisen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Hilfe beim An- und Ausziehen, Essen, Waschen, Toilettengang
  • Orientierung in Räumen und Gruppen
  • Kommunikation mit anderen Kindern und Fachpersonal
  • Emotionsregulation und Krisenbewältigung
  • Förderung von Spiel und Interaktion

Antragstellung

Die Individualbegleitung ist Teil der Eingliederungshilfe und muss beantragt werden. Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung erfolgt der Antrag beim Bezirk nach §§ 112, 113 SGB IX. Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Belastung ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig.

Voraussetzungen

Damit eine Individualbegleitung erfolgreich umgesetzt werden kann, muss die Einrichtung den Bedarf bestätigen. Außerdem ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Einrichtung und Begleitperson notwendig. Nur so kann eine individuelle und wirksame Förderung gelingen.

Voraussetzungen kompakt erklärt

  • Zustimmung der Einrichtung/Kita
  • Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten
  • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses

Dauer der Maßnahme

In der Regel wird die Maßnahme für ein Jahr bewilligt. Wenn der Bedarf weiterhin besteht, kann sie verlängert werden. Die Begleitung endet, wenn die Förderziele erreicht sind, eine andere Betreuungsform gewählt wird oder die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bewilligung, meist ein Jahr
  • Verlängerung bei weiterem Bedarf möglich
  • Ende bei Zielerreichung oder Wechsel

 

 

Ihr Kontakt

Anna Orth

Telefon: 0931 6150-231
Fax: 0931 615027231
E-Mail: anna.orth@die-gfi.de