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Header: Ein kleiner Junge mit Behinderung rechnet gemeinsam mit seiner Schulbegleiterin eine Aufgabe.

SCHULBEGLEITUNG

Kinder sollen mit- und voneinander lernen können. Unabhängig davon, ob eine körperliche, geistige, seelische Beeinträchtigung oder Behinderungen und somit zusätzlicher Unterstützungsbedarf vorliegen.

Damit diese Inklusion in der Schule gelebt werden kann, ergänzen Angebote der Eingliederungshilfe die personellen Ressourcen der Schulen. Eines dieser Angebote, welches die Kinder im Schulalltag unterstützt, ist die Schulbegleitung.

Individuelle Schulbegleitung der gfi Ingolstadt

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer drohenden oder bestehenden Behinderung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich Unterstützung beim Schulbesuch benötigen, haben Anspruch auf eine Integrations- oder Schulbegleitung.

Dem Kind oder Jugendlichen wird die Schulbegleitung der gfi Ingolstadt als kontinuierliche Bezugsperson zur individuellen Betreuung während des Schulbesuches zur Seite gestellt, um die Bewältigung des Schulalltags beziehungsweise einen weitgehend selbstständigen Schulbesuch zu gewährleisten und eine Integration in den Klassenverband zu ermöglichen.

Ziel ist es, dem Kind oder Jugendlichen mit seiner Einschränkung im Schulalltag zu helfen und die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden.

Die Antragstellung erfolgt für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung nach §§ 53 ff SGB XII beim Bezirk Oberbayern. Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder Bedrohung nach § 35a SGB VIII erfolgt sie beim zuständigen Jugendamt.

Ihr Kontakt

Carina Montgomery

Telefon: 0841 9815-210
E-Mail: sommerkinder-ingolstadt@die-gfi.de