Frau Hofmann, was ist eine Schulbegleitung und wer kann sie bekommen?
Kinder mit Schwierigkeiten im emotionalen und sozialem Bereich, im Bereich des Lernens, mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung benötigen im Schulalltag oft Unterstützung um an einem geregelten Schulalltag teilhaben zu können. Schulbegleiter*innen sorgen für Struktur im Unterricht, geben Orientierung im räumlichen oder sozialen Umfeld und unterstützen die Schüler*innen in ihrer Konfliktlösefähigkeit sowie bei der Kommunikation und Interaktion mit anderen Schüler*innen.
Schulbegleitung ist eine ambulante Form der Eingliederungshilfe für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen. Die Leistungsgewährung in jugendhilfe- oder sozialhilferechtlicher Zuständigkeit erfolgt auf Grundlage des § 35a SGB VIII. Eltern können sich dahingehend an ihr zuständiges Jugendamt wenden. Bei Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist der Bezirk der richtige Ansprechpartner.
Gerne können sich die Eltern bei der gfi beraten lassen. Wir vermitteln an die richtigen Stellen und helfen auch gerne bei der Antragstellung.
Es handelt sich also um eine Individualleistung. Wie lange hat ein Kind Anspruch auf diese Leistung?
Bei Zuständigkeit durch das Jugendamt, wird alle 6 Monate in einem Hilfeplangespräch der Bedarf geprüft. Wenn der Bezirk zuständig ist, wird der Bedarf individuell vom Bezirk bestimmt und genehmigt. Meist muss jährlich seitens der Eltern neu beantragt werden.
Ziel der Schulbegleitung ist immer die Verselbständigung des Kindes, es soll lernen seinen Weg an der Schule eigenverantwortlich zu gehen. Im Prinzip sollte sich der Schulbegleiter mit der Zeit überflüssig machen. Wenn dies der Fall ist, kann die Maßnahme beendet werden.
Dies ist nicht in allen Fällen möglich. Manchmal werden Kinder nur ein Schuljahr begleitet und manchen Fällen ein ganzes Schulleben lang. Darüber hinaus kann auch bereits eine Begleitung im Kindergarten, beim Studium oder im Berufsleben beantragt werden.
Brauchen Eltern ein Rezept für die Schulbegleitung und müssen sie zuzahlen?
Nein, ein Rezept gibt es dafür nicht und es kostet auch nichts, wenn eine Schulbegleitung bewilligt wird. Kostenträger ist das Jugendamt oder der Bezirk.
Weiterführende Informationen
Weitere Infos zur Schulbegleitung sowie einen Flyer zum Download finden Sie auf unserer Seite Schulbegleitungen.