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Bildung und Betreuung für Schulkinder
Kooperative Ganztagsbildung
KOOPERATIVE GANZTAGSBILDUNG IN MITTELFRANKEN
Der Kooperative Ganztag (KoGa) ist ein innovatives Bildungs- und Betreuungsmodell, das darauf abzielt, die Lern- und Lebenswelt von Schüler*innen zu erweitern. Er kombiniert den regulären Schulunterricht mit zusätzlichen Lern- und Freizeitangeboten, die wir als sozialer Dienstleister bereitstellen. Unsere pädagogischen Kräfte arbeiten im engen Austausch und nach einem gemeinsamen Konzept mit der Schule, den Lehrkräften und den Eltern zusammen.
Die Betreuung von Schulkindern im Kooperativen Ganztag findet am Nachmittag, in den Randzeiten und in den Ferien statt. Sie bereichert die Schule um viele Aspekte und bietet eine verlässliche und vertrauensvolle Umgebung. Durch den Kooperationsvertrag mit der Schule und die enge Zusammenarbeit findet die Betreuung über den Schultag hinweg an einem Ort und aus einer Hand statt.
KoGa- Angebote in Nürnberg
Im Nürnberger Norden entstand die neue Grundschule Forchheimer Straße. Sie ermöglicht das Unterrichten und Betreuen von bis zu 500 Schüler*innen in der Kooperativen Ganztagsbildung.
Die Kooperative Ganztagsbildung verbindet schulische und außerschulische Bildung miteinander. Sie lebt daher von der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und der gfi gGmbH als freiem Träger und bindet Schüler*innen sowie Eltern in die Ausgestaltung der Angebote mit ein. In unterschiedlichen Betreuungsformaten – ‚Hort-Klassik‘, ‚Mittagshort‘ und ‚Gebundene Ganztagsschule‘ – können die Kinder in der Gemeinschaft mit anderen spielen, entdecken, fragen und staunen, träumen, probieren und dazulernen, forschen, das Leben begreifen sowie Stärken und Erfahrungen nutzen, um Wissen über die Wirklichkeit und das Leben zu erwerben und zu erweitern.
Sogenannte ‚Cluster‘ im Neubau der Grundschule Forchheimer Straße fördern eine kombinierte Nutzung von Schule und Hort, indem Klassenräume, kleine Lernateliers, Hortgruppenräume, pädagogische Küchen, Kreativwerkstätten und Multifunktionsräume für je zwei oder drei Klassen räumlich verzahnt werden. Die pädagogische Konzeption wird von der gfi gGmbH in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung entwickelt und durch das gesamte Schulteam regelmäßig besprochen und angepasst.
Zur Gewährleistung einer geregelten Inbetriebnahme einer so großen Einrichtung verfolgt die gfi gGmbH ein rund vierjähriges Aufbauszenario. Am Ende wird es für jeden der 500 Plätze ein Angebot aus drei Betreuungsformaten – Hort-Klassik‘, ‚Mittagshort‘ und ‚gebundene Ganztagsschule‘ – geben. Im Schuljahr 2024/2025 werden 125 Plätze ‚Hort-Klassik‘ angeboten. Ergänzend wird es Mittagsbetreuungsgruppen geben. Diese Mittagsbetreuungsgruppen schließen die Lücke zwischen den zur Verfügung stehenden Plätzen in der Kooperativen Ganztagsbildung und den vorübergehend benötigten Betreuungsplätzen. In den darauffolgenden Schuljahren wird die Mittagsbetreuung sukzessive wieder abgebaut, während die Plätze in der Kooperativen Ganztagsbildung ausgebaut werden sollen.
Anschrift
Kooperative Ganztagsbildung
Grundschule Forchheimer Straße
Forchheimer Straße 90
90425 Nürnberg
Ihr Kontakt
Katrin Seifert
Pädagogische Fachkraft in Leitungsfunktion Kooperative Ganztagsbildung
Telefon: 0151 567 358 19
E-Mail: katrin.seifert@die-gfi.de
Neues aus dem KoGa
Von Mittagsbetreuung bis KoGa Hort: der aktuelle Stand an unserer Grundschule
Manche Schulkinder wissen schon heute, dass sie später einmal Ärztin oder Schauspieler werden wollen. Auch wir an der Grundschule Forchheimer Straße wissen, wohin wir wollen: Wir möchten das Konzept „Kooperativer Ganztag“ umsetzen. Doch was ist das eigentlich? Und wo stehen wir gerade mit unseren Plänen?

Ferien in der Schule
Anders als andere Schulen macht unsere Grundschule (fast) keine Ferien. Wir wollen den Kindern auch in der schönsten Zeit des Jahres einen Platz bieten, an dem sie zusammenkommen und spielen können. Wie unsere Ferienbetreuung im Allgemeinen aussieht, könnt ihr hier nachlesen.

Alles außer Hausaufgaben
Ferienzeit ist Spielzeit – auch bei uns an der GFS. In den Sommerferien haben wir uns für alle Kinder ein kunterbuntes Programm ausgedacht. Wie die Angebote ankamen und welche Überraschungen es gab, könnt ihr hier nachlesen.

Fragen und Antworten für Eltern
Muss mein Kind an den Betreuungsangeboten teilnehmen?
Nein, es besteht keine Pflicht zur Teilnahme an einem, an die Halbtagsschule anschließenden, Betreuungsangebot. Der Besuch dieser ist grundsätzlich freiwillig.
Welche Betreuungsangebote wird es im Schuljahr 2024/2025 geben?
Im Schuljahr 2024/2025 wird der „Hort Klassik“ und die „Mittagsbetreuung“ angeboten.
Ist die gfi Träger aller Betreuungsangebote?
Ja, die gfi übernimmt die Trägerschaft für alle Betreuungsangebote an der Grundschule Forchheimer Straße.
Was ist der Unterschied zwischen Hort und Mittagsbetreuung?
Es bestehen unterschiedliche, rechtliche Grundlagen und Förderungen. Daher werden im Hort ausschließlich pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte und in der Mittagsbetreuung pädagogisch geeignete Kräfte eingesetzt. In beiden Betreuungsformaten gibt es eine warme Mittagsverpflegung, eine qualifizierte bzw. qualitätvolle Hausaufgabenbetreuung und freizeitpädagogische Angebote. Dabei bieten die gültigen und geforderten förderrechtlichen Inhalte Orientierung.
Wieso gibt es im Schuljahr 2024/2025 nur 125 Hortplätze?
Um eine geregelte Inbetriebnahme einer so großen Einrichtung zu gewährleisten, kann diese nur schrittweise erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausreichend Fachpersonal eingesetzt wird.
Kann ich für mein Kind ein bestimmtes Betreuungsangebot buchen?
Nein, es ist leider nicht möglich frei auszuwählen.
Was ist ausschlaggebend für die Zuteilung zu Hort und Mittagsbetreuung?
Die Zuteilung zu den Betreuungsangeboten ist abhängig von der Buchungszeit. Geplant ist, vorrangig Kinder mit langer Buchungszeit in den Hort aufzunehmen. Kindern mit kürzerer Buchungszeit wird eine passgenaue Mittagsbetreuung angeboten.
Haben wir Anspruch auf die Mittagsbetreuung, wenn mein Kind keinen Hortplatz bekommt?
Ja. Allen Kindern, die nicht in den Hort aufgenommen werden können, wird ein Platz in der Mittagsbetreuung angeboten. Mit Aufbau der Hortplätze in den kommenden Schuljahren werden sie anschließend priorisiert in den Hort aufgenommen.
Was kosten die verschiedenen Betreuungsangebote?
Die Elternbeiträge (EB) für den Hort sind abhängig von der Buchungszeit.
2-3 Stunden – 160€ • 3-4 Stunden – 169€ • 4-5 Stunden – 179€ • 5-6 Stunden – 189€ • 6-7 Stunden – 203€ • 7-8 Stunden – 215€
8-9 Stunden – 225€
> 9 Stunden – 237€
Die Elternbeiträge (EB) für die Mittagsbetreuung sind abhängig von der Betreuungsendzeit und der Anzahl der Betreuungstage pro Woche. Außerdem gibt es einen Rabatt in Höhe von 10%, wenn ein Geschwisterkind die Mittagsbetreuung ebenfalls für 5 Tage pro Woche besucht.
Betreuungsendzeit: EB 1-2 Tage pro Woche / EB für 5 Tage pro Woche
Bis 14:00 Uhr: 34,50€ / 69,00€
Bis 14:30 Uhr: 46,00€ / 92,00€
Bis 15:30 Uhr: 59,50€ / 119,00€
Bis 16:00 Uhr: 67,50€ / 135,00€
Wieso ist die Mittagsbetreuung günstiger als der Hort?
Hier ist auf die Antwort zu Frage 4 zu verweisen: Es bestehen unterschiedliche, rechtliche Grundlagen und Förderungen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, wie beispielsweise in der Qualifikation des Personals, welche sich auch auf die Elternbeiträge auswirken.
Wer kann an der Ferienbetreuung teilnehmen?
Alle Kinder der Grundschule Forchheimer Straße können an der Ferienbetreuung der Kooperativen Ganztagsbildung gegen Entgelt teilnehmen. Die Ferienbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig davon ob sie normalerweise ein Betreuungsangebot besuchen oder nicht.
Wann startet die Ferienbetreuung?
Im Schuljahr 2024/2025 beginnt die Ferienbetreuung mit den Herbstferien.
Gibt es eine Schließzeit während der Ferien?
Ja, die Kooperative Ganztagsbildung sieht Schließzeiten vor. Diese belaufen sich auf eine Gesamtdauer von 4 Wochen, zuzüglich zweier pädagogischer Tage. Die genaue Verteilung der Schließzeit ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass mindestens zwei Wochen während der Sommerferien angesetzt werden.
Was kostet die Ferienbetreuung?
Die Kosten für die Ferienbetreuung sind abhängig von der Anzahl an gebuchten Tagen bzw. Wochen und davon, ob Ihr Kind ein Betreuungsangebot – und wenn ja, welches – besucht.
Ist Ihr Kind im Hort angemeldet, buchen Sie eine bestimmte Anzahl an Tagen, an denen Ihr Kind die Ferienbetreuung besuchen soll – entweder ‚15 bis 29 Tage (1 Monat)‘ oder ‚30 bis 44 Tage (2 Monate)‘.
Ist Ihr Kind in der Mittagsbetreuung oder in gar keinem Betreuungsangebot angemeldet, buchen Sie die genaue Anzahl an Wochen, die Ihr Kind in die Ferienbetreuung geht. Hierbei besteht eine Mindestbuchdauer von 2 Wochen (= maximal 10 Betreuungstage).
Option 1: Ihr Kind wird im Hort betreut. Sie buchen ‚15 bis 29 Tage (1 Monat)‘.
Die Kosten für die Ferienbetreuung sind ein Aufpreis auf den normalen Beitrag zum Hort. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrer normalen Buchungsdauer und dem Beitrag für 7-8 Stunden.
Das heißt, die Kosten für die Ferienbetreuung sind individuell. Sie werden anschließend durch 12 (= Anzahl der Monate) geteilt und jeden Monat mit dem Hortbeitrag von Ihrem Konto abgebucht.
Beispiel: Sie haben eine normale Buchungsdauer von 3-4 Stunden für 169€. Der
Beitrag für 7-8 Stunden entspricht 215€. Die Differenz beträgt also 215€ - 169€ = 46€. Sie bezahlen jeden Monat 3,84€ (46€ / 12) für die Ferienbetreuung. Dadurch wird Ihnen ein monatlicher Beitrag für den Hort inkl. Ferienbetreuung in Höhe von 172,84€ (169€ + 3,84€) abgebucht.
Option 2: Ihr Kind wird im Hort betreut. Sie buchen ‚30 bis 44 Tage 8 (2 Monate)‘.
Das Prinzip ist dasselbe wie unter Option 1 beschrieben. Nur bezahlen Sie die Differenz doppelt, da Sie zwei Monate buchen.
Beispiel: Siehe Beispiel unter Option 1. Die Differenz beträgt hier 46€. Sie würden also 46€ * 2 = 92€ für die Ferienbetreuung zahlen. Pro Monat wären das 7,67€ (92€ / 12) zusätzlich. Dadurch wird Ihnen ein monatlicher Beitrag für den
Hort inkl. Ferienbetreuung in Höhe von 176,67€ (169€ + 7,67€) abgebucht.
Option 3: Ihr Kind wird in der Mittagsbetreuung oder zuhause betreut.
Die Kosten für die Ferienbetreuung betragen pro Woche (= maximal 5 Betreuungstage) 67,10€.
Es müssen mindestens 2 Wochen (= maximal 10 Betreuungstage) gebucht werden.
Wann bekomme ich einen Betreuungsplatz zugeteilt?
Die Zuteilung der Hortplätze erfolgt ab 20.03.2024. Erst wenn alle Hortplätze belegt (d.h. von den Familien sicher zugesagt sind) sind, wird den übrigen Familien ein Angebot für die Mittagsbetreuung gestellt.
Erhalte ich auch ein Angebot für die Mittagsbetreuung, wenn ich einen Hortplatz zuvor abgelehnt habe?
Wenn Sie einen Hortplatz im Kita-Portal absagen, löscht Sie das System. Sie können nicht nachträglich ‚wieder eingefügt‘ werden, da dies als neue Anmeldung zählen würde und die Frist zur Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 mit dem 15.03.2024 abgelaufen ist. Daher: Nein. Wenn Sie einen Hortplatz ablehnen, erhalten Sie kein Angebot für die Mittagsbetreuung. Sie können die Zuteilung nicht ändern.